Bund: Grünes Licht für deutsche Sanierungsklausel

Im Zuge einer Prüfung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass die deutsche Sanierungsklausel von keinerlei Regeln abweicht, und somit zugelassen wird. Die Klausel ermöglicht es notleidenden Unternehmen ihre Gewinne, trotz Änderungen in der Aktionärsstruktur, ihre Verluste eines bestimmten Jahres mit Gewinnen in den kommenden Jahren zu verrechnen.

Quelle: Europäische Kommission