Bund: Forschungszulage verdoppelt sich auf 1 Mio. Euro pro Jahr!

Die maximale jährliche Bemessungsgrundlage für Aufwendungen für Forschung und Entwicklung hat der Gesetzgeber jetzt auf 4 Mio. Euro pro Jahr bis zum 30.06.2026 verdoppelt. Bei einem Fördersatz von 25 % beträgt die Höhe der Forschungszulage also bis zu 1 Mio. Euro pro Jahr in den nächsten 6 Jahren!

 

Quelle: Bundesministerium der Finanzen