Mecklenburg-Vorpommern: Sonderbedarfszuweisung geht an Stralsund

Die Hansestadt Stralsund hat, um von den Programmen „NEUSTART KULTUR“ des Bundes und dem landeseigenen Hilfsprogramm „M-V-Schutzfonds Kultur“ zu profitieren, 720.000 € als Sonderbedarfszuweisung des Landes erhalten. Mit der Unterstützung ist es der Stadt Stralsund nun möglich sich als Träger der Stiftung finanziell zu beteiligen.

 

Quelle: Regierung Mecklenburg-Vorpommern