EU: Staatliche Beihilfen werden erneut verlängert und erweitert

Die Europäische Kommission hat beschlossen, den am 19. März 2020 erlassenen Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Darüber hinaus will die Kommission den Befristeten Rahmen erweitern, indem sie die darin festgelegten Obergrenzen anhebt (z. B. Kleinbeihilfen von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro und Fixkostenhilfen von bisher 3 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro) und die Umwandlung bestimmter rückzahlbarer Instrumente in direkte Zuschüsse bis Ende nächsten Jahres gestattet.

 

Quelle: Europäische Kommission