EU: Kommission strafft Beihilfevorschriften

Die Europäische Kommission hat eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) angenommen, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, bestimmte Beihilfemaßnahmen ohne vorherige Prüfung durch die Kommission durchzuführen.

Quelle: EU Kommission