Bundesverwaltungsgericht: Fördermittel nur für solvente Unternehmen

Durch ein aktuelles Urteil vom Bundesverwaltungsgericht ist noch einmal deutlich geworden, dass öffentliche Fördergelder nur an leistungsfähige Unternehmen vergeben werden. In letzter Instanz wurde entschieden, dass eine zwingende Voraussetzung für die Vergabe von Fördermitteln die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens ist.

 

Quelle: Göttinger Tageblatt