FAQ

Welche Förderprogramme gibt es?
Wer gewährt öffentliche Fördermittel?
Gibt es Fördermittel, wenn die Bank keinen Kredit gibt?
Gibt es Anspruch auf öffentliche Fördermittel?
Wird auch eine Existenzgründug aus der Arbeitslosigkeit gefördert?
Kann die Bewilligung der Mittel garantiert werden?
Kann die Hausbank gezwungen werden, einen Förderantrag weiter zu leiten?
Gibt es staatlich geförderte Kredite?
Kann auch die Einrichtung von Arbeitsplätzen gefördert werden?
Was sind Technologie- und Gründerzentren?
Wie lange dauert es, bis Fördermittel ausgezahlt werden?
Welche Fördergelder gibt es für unser Vorhaben konkret?
Wie arbeitet die EU- Wettbewerbsaufsicht?
Was ist die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung?
Was sind die wichtigsten Änderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung?


1. Welche Förderprogramme gibt es?

Europaweit gibt es mehr als 20.000 Förderprogramme der EU und der Nationalstaaten aus so unterschiedlichen Bereichen wie

  • Existenzgründung und -sicherung,
  • Betriebserweiterung,
  • Kapitalbeteiligungen,
  • Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
  • Umweltschutzmaßnahmen,
  • Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten,
  • Inanspruchnahme von Unternehmensberatung und Schulungen,
  • Export,
  • Sonderabschreibungen,
  • und noch einer ganzen Reihe von Sonderprogrammen.


2. Wer gewährt öffentliche Fördermittel?

Öffentliche Fördermittel werden von der EU, vom Bund oder von den einzelnen Bundesländern gewährt. Hier gibt es jeweils unterschiedliche Institutionen wie z.B. die Ministerien, die Agentur für Arbeit oder besondere Gesellschaften, die für die Bewilligung zuständig sind. Die zuständige Stelle hängt von dem jeweiligen Förderprogramm ab, aus dem Mittel beantragt werden sollen.


3. Gibt es Fördermittel, wenn die Bank keinen Kredit gibt?

In einigen Bundesländern gibt es bestimmte Programme, die auch bewilligt werden können, wenn die Geschäftsbanken keine positive Stellungnahme abgeben. Die meisten Kreditprogramme werden jedoch nur mit positiver Stellungnahme der Hausbank bewilligt.


4. Gibt es Anspruch auf öffentliche Fördermittel?

Bis auf ganz wenige Ausnahmen gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung von öffentlichen Fördermitteln. Ausnahme sind z.B. die Investitions-Zulage und das Überbrückungsgeld; hier besteht ein Rechtsanspruch, wenn die übrigen Bedingungen erfüllt sind.


5. Wird auch eine Existenzgründug aus der Arbeitslosigkeit gefördert?

Für betriebliche Investitionen können die Förderprogramme genutzt werden, die speziell für Existenzgründer aufgelegt wurden. Außerdem gibt es als Unterstützung zum Lebensunterhalt Überbrückungsgeld oder den Existenzgründungszuschuss (Ich AG).
Dies gilt nicht für Empfänger von ALG II. Diese erhalten kein Überbrückungsgeld und keinen Existenzgründungszuschuss. Sie können jedoch Einstiegsgeld erhalten. Dies ist jedoch niedriger und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Einstiegsgeld.


6. Kann die Bewilligung der Mittel garantiert werden?

Der Fördermittelgeber muss entscheiden, ob die Bedingungen gemäß der Richtlinie erfüllt sind und ob genügend Mittel zur Förderung zur Verfügung stehen um diese zu bewilligen.


7. Kann die Hausbank gezwungen werden, einen Förderantrag weiter zu leiten?

Dies ist nicht möglich. Allerdings gibt es zahlreiche Banken, so dass eine andere Bank eventuell an dem Geschäft interessiert ist. In jedem Fall sollten Sie umfangreiche, realistische und aussagefähige Unterlagen einreichen.


8. Gibt es staatlich geförderte Kredite?

Ja. Dabei gibt es eine große Anzahl an staatlich geförderten Kreditprogrammen. Die KfW-Mittelstandsbank spielt dabei eine zentrale Rolle. Darüber hinaus gibt es Kreditprogramme der Länder und Kommunen. Viele dieser Kredite müssen schon vor der Gründung beantragt werden und erfordern einen erheblichen zeitlichen Vorlauf.


9. Kann auch die Einrichtung von Arbeitsplätzen gefördert werden?

Betriebliche Investitionen können durch öffentliche Fördermittel finanziert werden. Normalerweise müssen dabei auch in angemessenem Umfang Eigenmittel mit eingesetzt werden. Zudem gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, die häufig von der Agentur für Arbeit bewilligt werden. Dabei sollte man sich vorab informieren welche Programme genau für diesen neuen Arbeitnehmer in Frage kommen, da dann die Verhandlungsposition mit der Agentur für Arbeit besser ist.


10. Was sind Technologie- und Gründerzentren?

Technologie- und Gründerzentren bieten insbesondere Existenzgründern die Möglichkeit, möglichst geringe Ausgaben zu haben und von einer schon vorhandenen Infrastruktur zu profitieren. Neben Gewerbeflächen und Büroinfrastruktur bieten sie die räumliche Nähe und Vernetzung mit anderen Gründern bzw. bereits etablierten, jungen Unternehmen. Häufig bestehen auch Kontakte zu Hochschulen und anderen Kooperationspartnern.


11. Wie lange dauert es, bis Fördermittel ausgezahlt werden?

Bei Mitteln aus den Fördertöpfen des Bundes und der Länder kann die Auszahlung häufig innerhalb weniger Wochen nach Antragstellung erfolgen – Voraussetzung ist natürlich, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Bei den Fördermitteln der EU ist auch ein erheblich längerer Zeitraum möglich


12. Welche Fördergelder gibt es für unser Vorhaben konkret?

Der einzig Erfolg versprechende Weg zu den Fördermitteln ist für den Unternehmer die Zusammenarbeit mit einem neutralen Berater, der die aktuellen Fördermittel ermittelt und ihn bei der konkreten Beantragung unterstützt.
Die Analyse der Fördermöglichkeiten kann mit Hilfe unseres Expertensystems durchgeführt werden.


13. Wie arbeitet die EU- Wettbewerbsaufsicht?

Die EU- Kommission ist dafür zuständig, einen freien Wettbewerb im Binnenmarkt sicherzustellen. Im Rahmen der Beihilfekontrolle überprüft sie darum, ob die Fördermittel den Regelungen zum Europäischen Binnenmarkt entsprechen. Die EU- Regierungen müssen grundsätzlich vor der Vergabe von Fördermitteln diese bei der EU- Kommission anmelden und genehmigen lassen.


14. Was ist die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung?

Mit der 2014 angenommenen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung werden bestimmte Gruppen von staatlichen Beihilfen, bei denen nicht mit Verfälschungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt zu rechnen ist, von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung bei der Kommission freigestellt. Staatliche Beihilfen, die die Kriterien der Verordnung erfüllen, können von den Mitgliedstaaten direkt, ohne vorherige Genehmigung der Kommission, durchgeführt werden.
Die Freistellungskriterien der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung beziehen sich insbesondere auf die potenziellen Beihilfeempfänger, die Beihilfehöchstintensitäten (d. h. den maximalen Anteil der beihilfefähigen Kosten eines Vorhabens, das eine staatliche Beihilfe erhalten kann) und die beihilfefähigen Kosten. Diese Kriterien sind aus der Markterfahrung und der Beschlusspraxis der Kommission abgeleitet.
Erfüllt eine staatliche Beihilfe nicht die Kriterien der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, so bedeutet das nicht, dass sie mit dem EU-Beihilferecht unvereinbar ist. Solche Beihilfen müssen bei der Kommission angemeldet werden, die dann im Einzelfall prüft, ob die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt werden kann.


15. Was sind die wichtigsten Änderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung?

Mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung werden ab Mai 2017 erstmals staatliche Beihilfen für Häfen und Flughäfen von der Pflicht zur vorherigen Genehmigung durch die Kommission freigestellt. Ferner wird die Freistellung staatlicher Beihilfen ab einer bestimmten Größenordnung für Kultur, multifunktionale Sportanlagen und Gebiete in äußerster Randlage der EU eingeführt.
Unterbestimmten Voraussetzungen sind künftig Investitionsbeihilfen für Flughäfen mit bis zu 3 Millionen Passagieren pro Jahr von der Anmeldepflicht freigestellt, sowie Beihilfen für See- und Binnenhäfen.