Bund: Grundgesetz-Änderung für 8,5 Mrd. Euro kommunale Fördermittel

Für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zur Verbesserung der digitalen Möglichkeiten an Schulen stellt der Bund den Kommunen jeweils 2 Milliarden Euro bereit, für kommunale Projekte im Schienenbau steht 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Darüber hinaus sind weitere 3,5 Milliarden Euro Fördermittel für Investitionen in die IT-Infrastruktur der Schulen vorhanden. Die dafür notwendigen Gesetzesgrundlagen sind jetzt verabschiedet worden, aus den Kommunen können und sollen jetzt die entsprechenden Anträge kommen.

 

Quelle: Bundesministerium für Finanzen