Niedersachsen: Beratungsfirma haftet für entgangene Fördermittel

Gerade bei einer Beratung durch eine fachkundige Firma gehen die meisten davon aus, dass die Berater die Möglichkeiten der Digitalisierung sinnvoll nutzen und der Kunde dadurch von allen Fördermöglichkeiten profitieren kann. Ein Gericht hat diese Annahme als richtig bestätigt: Für schuldig gesprochen und damit zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist jetzt eine Beraterfirma, da dem Kunden durch fehlende Beantragung Fördermittel in Höhe von 43.000 Euro entgangen sind.

 

Quelle: HNA