Bund: Insolvenzen werden 2021 rapide steigen

Durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (kurz: COVInsAG) wird die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die Auskunftei Creditreform schätzt die Zahl der derzeit verdeckt überschuldeten Unternehmen auf 550.000 und gibt an, dass im Zuge der verlängerten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen die Zahl auf bis zu 800.000 Firmen steigen wird. Die FDP hat bei der Bundesregierung angefragt, wie diese das Problem sieht. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler kommentiert die Antwort der Bundesregierung so: “Trotz der historischen Wirtschaftskrise sinken die Insolvenzen deutlich. Es kann sich hier nur um künstlich am Leben gehaltene Zombie-Firmen handeln. Trotzdem hat die Bundesregierung keine Ahnung wie groß die Insolvenzwelle ist, die auf Deutschland zukommt”.

 

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bund: Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.

 

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

 

Bund: Anträge auf Steuerliche Forschungsförderung stellen

Bis zu einer Million Euro können Unternehmen erhalten, die in Forschung und Entwicklung investieren. Gefördert werden 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, insbesondere Personalkosten, aber auch Ausgaben für Auftragsforschung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen gerade Gewinne oder Verluste macht. Entscheidend ist, dass es in seine Innovationskraft investiert und damit Arbeitsplätze und Wohlstand von morgen sichert. Ab sofort können die notwendigen Anträge auf Bescheinigung gestellt werden.

 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bund: Mit „Wumms“ aus der Krise – Konjunkturpaket beschlossen

Bislang hat die Bundesregierung in der Corona-Krise versucht, mit den bereit gestellten Mitteln wie Schnellkredite und Kurzarbeitergeld für den Rückgang von Aufträgen und Arbeitsplätzen aufzukommen. Mit dem Anfang Juni von der Großen Koalition beschlossenen Konjunkturpaket wird nun Phase zwei eingeläutet: Der Startschuss für die ökonomische Aufholjagd. Und da soll nicht gekleckert, sondern geklotzt werden – oder, wie es Finanzminister Olaf Scholz ausdrückte: mit „Wumms“. Herausgekommen sind 57 Maßnahmen, deren Gesamtvolumen die Bundesregierung auf 130 Milliarden Euro schätzt.

 

Quelle: Bundesministerium der Finanzen